(1) Die Speedbone Internet & Connectivity GmbH - im folgenden Speedbone - erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Speedbone sie schriftlich bestätigt.
(3) Speedbone ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der
Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
(1) Die Leistungsbeschreibung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien von Speedbone, liegen am Geschäftssitz zur Einsicht bereit. Sie können ferner
unter https://www.prosite.de diese kostenlos auf elektronischen Wege abgerufen oder als schriftliches Dokument angefordert werden.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der nach dem geltenden Recht zu zahlenden Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer, sofern diese nicht als inkl.
ausgewiesen ist.
(3) Speedbone ist berechtigt die Rechnung per Email an den Kunden zu senden. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain des Kunden oder eine andere
uns bekannte Email-Adresse übersandt worden ist. Einwendungen gegen die Rechnungen von Speedbone sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang
schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der
Rechnungen verlangen, muss dann aber die Unrichtigkeit der Abrechnung nachweisen.
(4) Speedbone behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Speedbone ist ebenfalls berechtigt, die
Leistungen zu ändern,
soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von Speedbone für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von
Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.
(5) Soweit Speedbone kostenlose Dienste zur Verfügung und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Eine Minderung-, Erstattungs- oder
Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
(6) Speedbone ist zur sofortigen Leistungsverweigerung berechtigt, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät oder die Leistungen auf einem Shared-Server
durch
unsachgemässe Benutzung (insbesondere die überlastung der Ressourcen, sprich Prozessorlast) in seiner Gesamtheit beeinträchtigt.
(1) Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende in schriftlicher
Form kündbar.
(2) Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss Speedbone - falls im
Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, in schriftlicher Form zugehen.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Speedbone-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermässige Inanspruchnahme überlastet werden,
b) die Zugriffsmöglichkeit auf die Speedbone-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; verstossen oder Gestaltung der
Homepage eines Kunden gegen die allgemeinen Gesetze, so räumt der Kunde Speedbone das Recht ein, den Zugang zu dieser Homepage solange zu sperren, bis der
gesetzwidrige Bestandteil
entfernt ist. Speedbone ist im Falle einer gesetzwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Dienste Speedbone Mail und Speedbone Help-Forum durch den Kunden
ebenfalls berechtigt, diesen ganz oder teilweise von der Nutzung desselben auszuschliessen. Das Recht zur Kündigung gemäss §4 Abs.2 bleibt hiervon unberührt,
c) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu
veranlassen, falls die Vermutung besteht, das nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben,
d) Speedbone innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen
Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften des Hinzutreten oder
Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der Speedbone geführt wird, jede
Änderung der Anschrift anzuzeigen.
(2) Verstösst der Kunde gegen die in Abs.1 Lit. b) genannten Pflichten, ist Speedbone sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt,
das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann Speedbone im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstösse gegen essentielle Bestimmungen
dieser Benutzerordnung berechtigen Speedbone nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(4) Soweit Daten an Speedbone direkt oder auf deren Server - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server
werden regelmässig sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes oder aufgrund der Nichtwiederherstellbarkeit von Daten wird der Kunde
die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server übertragen.
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Speedbone-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung
der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäss in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht
gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zu Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte
Nutzung der Speedbone-Dienste durch Dritte entstanden sind.
(4) Eine Änderung der E-Mail-Adresse des Domaininhabers einer GTLD-Domain(com, net, org, info, etc) im Kundenpanel gilt laut ICANN-Richtlinien als
Inhaberwechsel einer Domain. Diesbezüglich informieren wir Sie wie folgt,
a) Die Änderung wird ab dem nächsten Tag auch bei der Registry bzw. dem Registrar übernommen.
b) Sollten Sie diese Änderung durchführen um anschliessend den Domainnamen an einen anderen Registrar zu übertragen, wird empfohlen, den Registrarwechsel zuerst
durchzuführen um eine bis zu 60-tägige Sperrfrist der Domain welche durch den Inhaberwechsel hervorgeufen wird, zu vermeiden. Durch das Speichern der Änderung
nehmen wir an, dass Sie diese Sperre nicht wünschen und hiermit deaktivieren. Sollten Sie die Sperre trotzdem wünschen melden Sie sich bitte per Email.
c) Da Sie die Änderung über unser Kundencenter durchführen, sind Sie gleichzeitig auch darüber informiert, dass ein Inhaberwechsel stattfindet. Weitere
Informationen hierzu entfallen.
(1) Monatliche Entgelte sind 3 Monate im Voraus zu zahlen beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Entgelte für Reseller und Serverkunden sind
monatlich zu zahlen.
(2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
(3) Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt Speedbone, wie auf dem Bestellformular näher erläutert,
anfallende Entgelte über das jeweils gültige Bank bzw. Kreditkartenkonto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und
variable Entgelte.
(4) Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, so stellt Speedbone diesem auf Anforderung entsprechend
dem vertraglich vereinbarten Abrechnungsmodus die Abrechnungsdaten/ Verbindungsdaten zur Verfügung. Speedbone weist - sofern die Rechnung bestritten wird -
nach, dass die geschuldete Leistung bereitgestellt, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet war.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Verzug ausgeschlossen, wenn die Schadensursache
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(1) Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäss §§ 463, 480 Abs.2, 635 BGB geltend macht.
(2) Sofern Speedbone fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Gegen Ansprüche von Speedbone kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
(4) Speedbone hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen auf Grund von innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu vertreten.
(5) Für die Folgen von Mängeln, Störungen und/ oder Unterbrechungen der Leistungen von Speedbone haftet Speedbone nicht, wenn diese von Speedbone nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen, -netze, -dienste, die nicht von Speedbone betrieben werden.
(1) Bei Zahlungsverzug ist Speedbone berechtigt, das Account zu sperren.
(2) Im Falle des Zahlungsverzuges darf Speedbone von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt.
(3) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die Speedbone das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und alle eventuell auf den Servern befindlichen Daten löschen.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Speedbone vorbehalten.
(5) Nach Ablauf der unter (3) genannten Frist ist die Speedbone GmbH berechtigt, die offenen Forderungen zum Inkasso an ein Unternehmen ihrer Wahl und eine Meldung an die Schufa weiterzuleiten.
(1) Der Vertragspartner wird hiermit gemäss §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §3 Abs.5 des Teledienstedatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass Speedbone seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(2) Soweit sich Speedbone Dritter Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Speedbone berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(3) Speedbone steht dafür ein, dass alle Personen, die von Speedbone mit der Abwicklung dieses einschliesslich der Speedbone-Datenschutzlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten vermöge der Speedbone-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
(1) Erfüllungsort ist Berlin, Bundes Republik Deutschland. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschliesslich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz von Speedbone.
(2) Auf diesem Vertrag findet ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Speedbone-Kunden gebunden.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
(5) Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.